Kirchdorf: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 2025 den 115. Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Kirchdorf für unwirksam erklärt.

Damit ist der Weg nun frei für den ersten Bürgerwindpark in der Samtgemeinde Kirchdorf.

Geschäftsführer der KWP Christian Oberbeck erläutert: „Wir wollen nun gemeinsam mit den Bürgern vor Ort und den beiden Gemeinden Bahrenborstel und Kirchdorf das Potenzial der Windenergie mit maximaler Teilhabe und Wertschöpfung heben.“

Hintergrund: Die KWP wurde 2023 von Landeigentümern und Bürgern der Standortgemeinden zusammen mit der Wagenfelder Windenergie gegründet. Zu Jahresbeginn hat die KWP zudem eine Überprüfung des Flächennutzungsplans durch eine Normenkontrollprüfung veranlasst, über die nun entschieden wurde.

Außerdem können sich Interessierte weiterhin über die Crowd-Finanzierung am Bürgerwindpark der WWSE beteiligen, rund 1.000 Bürgerinnen und Bürger haben bereits investiert.